Sie haben im System die Möglichkeit Ihren eigenen vorläufigen Abgleich, also die Stundenerfassung für Sie selbst im System zu hinterlegen.
Als Objektleiter steht Ihnen darüber hinaus auch die Möglichkeit offen den vorläufigen Abgleich für Ihre zugeteilten Mitarbeiter durchzuführen.
Beides hat den Vorteil für Ihren Vorgesetzen, wie z.B. die tatsächlichen Ist-Arbeitszeiten später nachzuvollziehen und endgültig zubuchen.
Mehr Informationen zum Vorläufigen Abgleich finden Sie hier.
Mehr Informationen zum eigenen vorläufigen Abgleich finden Sie hier.